Am 3. April wählen gehen: Weil es wichtig ist

Aufruf des KönzgenHauses zur Teilnahme an der Wahl der Mitarbeitervertretungen

Im gesamten Bistum Münster werden am Donnerstag, 3. April, die Mitarbeitervertretungen (MAV) gewählt. Das KönzgenHaus ruft alle Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, der Caritas und allen Einrichtungen, die sich der Grundordnung der Katholische Kirche zugehörig sehen, dazu auf, an der Wahl teilzunehmen. Der Aufruf im Wortlaut:

Wählen gehen: Dieser Appell, vom demokratischen Recht der Wahl Gebrauch zu machen, hat immer Bestand und gilt auch für die Wahl der Mitarbeitervertretungen, die am 3. April 2025 stattfindet. 

Wählen gehen heißt: Die MAV stärken und den Kandidat*innen die Stimme geben – damit die MAV mit einer Stimme im Sinne der Mitbestimmung sprechen kann.

Mitbestimmung in den Einrichtungen bedeutet: Der systembedingt schwächeren Seite der Beschäftigten eine starke Stimme geben. Die Kommunikation auf Augenhöhe mit Arbeitgebern ermöglichen. 

Mitbestimmung heißt: Im Notfall Rückhalt in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben.

Wählen gehen am 3. April bedeutet deshalb: Den solidarischen Gedanken stärken, den gemeinsamen Einsatz für verbriefte Rechte unterstützen. Für beides stehen die Mitarbeitervertretungen – die MAV.

Das KönzgenHaus unterstützt die MAV-Arbeit mit Fortbildungen und ist Ansprechpartner für Bildung und Entwicklung auf Seiten der Arbeitnehmer*Innen.