Anfang der Woche fand die Anhörung im Familienausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung statt, in der zahlreiche ungelöste Probleme diskutiert wurden und dringender Nachbesserungsbedarf adressiert wurde. Geeint im Ziel, dass eine Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und mehr Familien und insbesondere Alleinerziehende mit dem höchsten Armutsrisiko erreichen soll, gab es grundsätzliche Kritik an den Vorschlägen des Gesetzentwurfs, mit dem Kinderarmut wirksam bekämpft und bessere Zugänge zu Leistungen für Familien geschaffen werden sollen.
Als Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) schließen wir uns großen Teilen der vorgebrachten Kritik an und fordern eindringlich auf, im Interesse von Alleinerziehenden im weiteren Verfahren substantielle Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen:
1. Die derzeitige Höhe der Kindergrundsicherung ist nicht ausreichend um Kinder aus Armut zu holen und Teilhabe zu ermöglichen. Wir fordern eine Neuberechnung der kindlichen existenzsichernden Bedarfe auf Basis eines realistischen soziokulturellen Existenzminimums, das sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert.
2. Es braucht eine familienfreundliche und wohnortnahe Anlaufstelle, wo Kindergarantie- und Kinderzusatzbetrag mit einer einzigen Antragstellung (Once only-Prinzip) beantragt werden können um möglichst viele Berechtigte mit Zugangshindernissen zu erreichen. Alle Eltern und insbesondere Alleinerziehende müssen von mehreren Anlaufstellen zur Beantragung und Bewilligung von Leistungen entlastet werden. Mitgedacht werden sollte in derselben Stelle gleichzeitig auch die Beantragung von Sonder- und Mehrbedarfen.
3. Der Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung für Unterhalt steht dem Kind zu und darf nicht an ein Mindesterwerbseinkommen des betreuenden Elternteils – überwiegend die alleinerziehende Mutter - gekoppelt werden. Zudem lehnen wir die Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf Vorschulkinder ab. Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung.
4. Die temporäre Bedarfsgemeinschaft aus dem SGB II darf nicht auf die Kindergrundsicherung übertragen werden. Andernfalls kommt es wegen der Anrechnung von Umgangstagen zur Unterdeckung für den kindlichen Bedarf und somit zu Verschlechterungen für die Haushalte von Alleinerziehenden im jetzigen Kinderzuschlag.
Wir bitten Sie, dazu beizutragen, dass die seit langem angekündigte Kindergrundsicherung nicht zu einer großen Enttäuschung für Alleinerziehende wird, weil die Kindergrundsicherung doch keine finanziellen Verbesserungen für die Kinder bringt.
Gisela Pingen-Rainer
Sozialdienst kath. Frauen Gesamtverein e.V., Federführender Verband der AGIA