Im KönzgenHaus hat jetzt die dritte Halterner Richtertagung stattgefunden - eine bundesweit einzigartige Veranstaltung, die sich bereits als feste Instanz im KönzgenHaus etabliert hat.
Lebensnahe und alltägliche Themen von Mitarbeiter*innenvertretungen und Gerichten
Konzipiert als Fortbildungsveranstaltung für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Beisitzer*innen an Kirchlichen Arbeitsgerichten und MAVO-Einigungsstellen
durfte das Organisator*innen-Team aus KönzgenHaus, Katholischer Universität Eichstätt, Ruhr-Universität-Bochum sowie DiAG-MAV Bistum Münster in diesem Jahr rund 50 Richterinnen und Richter begrüßen.
Intensiver „richterlicher“ Austausch
Und die kamen nicht nur aus der näheren Umgebung, sondern sind für das zweitägige Seminar aus ganz Deutschland nach Haltern am See angereist. „Mit der Halterner Richtertagung wollen wir eine Plattform bieten – um uns intensiv auszutauschen, zu tagen und damit hier einen Diskurs stattfinden zu lassen, den es ohne diesen persönlichen Austausch nicht geben würde“, erklärt Michael Ossege vom KönzgenHaus.
Hochkarätige Referent*innen und aktuelle Entwicklungen
Auf dem zweitägigen Programm standen die Erfahrungsberichte und Einschätzungen hochkarätiger Referent*innen aus dem kirchlichen Arbeitsrecht. So referierte zunächst Dr. Antje Rech von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum über die persönliche Haftung kirchlicher Richter*innen und Einigungsstellenvorsitzender. Hier gibt es bisher keine einheitliche Regelung, weshalb die Forderung von vergleichbaren rechtlichen Bedingungen wie bei weltlichen Richter*innen an den staatlichen Gerichten laut wurde. Diese haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit.
Danach befasste sich Dr. Regina Mathy vom Verband der Diözesen Deutschlands mit neuen Wegen der Gesetzgebung in der Kirche; so sind nun neben den Bischöfen seit kurzem auch verschiedenste Gremien und Arbeitskreise an der Erarbeitung und Ausgestaltung von neuen Gesetzen beteiligt. Dieser neue Weg der Gesetzgebung ist am 1.9.2022 im Bistum Limburg im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt durch die Akzeptanz der Bischöfe jetzt deutschlandweit.
Aktuelle Fälle und Erfahrungsberichte
Professor Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum stellte auf der zweitägigen Richtertagung wieder spannende Urteile aus der Rechtsprechung des kirchlichen Arbeitsrechts in der evangelischen Kirche vor; als Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs Bonn gab Professor Dr. Heinz-Jürgen Kalb einen Einblick in die hier stattgefundene Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahre.
Kommt das kirchliche Arbeitsrecht auf den Prüfstand?
Bei der Podiumsdiskussion am ersten Tag der Richtertagung setzten sich die hochkarätigen Redner mit dem Sonderweg der Kirche und dessen Prüfung durch die aktuelle Bundesregierung auseinander, die im Koalitionsvertrag vom vergangenen Jahr festgelegt wurde. Hier diskutierten Dr. Antje Rech und Dr. Regina Mathy mit Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas Schüller von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie Brian Nickholz, SPD-Mitglied im Deutschen Bundestag.
Dankbar waren die Veranstalter auch für die sehr spontane Teilnahme an der Diskussion von Herrn Ingo Morell, dem Präsidenten der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, als Vertreter der Arbeitgeberseite. Insgesamt freuten sich die Veranstalter über eine gelungene und breite Diskussion, die von Joachim Frank, Chefkorrespondent und Mitglied der Chefredaktion beim Kölner Stadt-Anzeiger, sehr eloquent und organisiert moderiert wurde.
Eine Kirche, die Gott nicht begrenzt
Regen Austausch und viele persönliche Erfahrungen gab es auch abends bei der Lesung von Pastor Bernd Mönkebüscher, Pfarrer in Hamm und unter anderem Mitinitiator der Initiative #outinchurch, die queeren Menschen in der Katholischen Kirche eine Stimme gibt. Mit kurzen, humorvollen, aber auch kritischen Ausschnitten aus seinen Büchern zeigte er auf, wie der aktuelle Status der Kirche ist, wie er sie sieht und wie sie seiner Meinung nach sein müsste: Eine liebende Kirche, die niemanden ausschließt.
Halterner Richtertagung als feste Instanz
Ruth Hochgürtel vom KönzgenHaus zieht nach der Veranstaltung wieder ein positives Fazit für die Veranstaltenden: „Wir sind glücklich, diese Veranstaltung schon zum dritten Mal durchgeführt zu haben - langsam kann man tatsächlich von einer Tradition sprechen. Und auch in diesem Jahr war die Halterner Richtertagung ein voller Erfolg. Das macht auch das Echo der Teilnehmer*innen und
Referent*innen sehr deutlich.“
Die nächste Halterner Richtertagung ist turnusgemäß für Herbst 2024 geplant.