Offener Brief: Der Kinderfreizeitbonus muss ALLE Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen erreichen!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,
bitte veranlassen Sie eine großzügigere Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreizeitbonus, damit der Bonus alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erreichen kann! Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren. Das kann von der Politik nicht gewollt sein! Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die unterzeichnenden Verbände beim Kinderfreizeitbonus eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss.
Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro Kindern aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. Für die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind.
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Zwar kann der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände ist allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgehen.
Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise brauchen Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Der Kinderfreizeitbonus sollte daher niedrigschwellig ausgezahlt werden. Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, sollte die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese wichtige Verbesserung für Alleinerziehende unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)
Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V
Heinz Hilgers, Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Sidonie Fernau, Vorsitzender Vorstand
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Stefanie Ponikau, Stellvertretende Vorsitzende
MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.
Birgit Uhlworm, Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e.V.
Susanna Karawanskij, Präsidentin
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Britta Altenkamp, MdL, Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.
Download des Briefes im Original