Richter*innen und Beisitzer*innen aus den Kirchlichen Arbeitsgerichten und Einigungsstellen der deutschen Bistümer und Erzbistümer sowie weitere Teilnehmer*innen haben sich jetzt im KönzgenHaus in Haltern am See zur vierten Halterner Richtertagung getroffen. Dabei standen Fragen der aktuellen Rechtssprechung ebenso wie die Entwicklung des Rechts im kirchlichen Bereich im Mittelpunkt. Gut 50 Teilnehmer*innen waren zur Fachtagung nach Haltern gekommen.
In Vorträgen und Diskussion wurden etwa arbeitsrechtliche Fragen aus dem Bereich der Mitarbeitervertretung (MAV) beleuchtet. Notwendig sind klare Regelungen, um Mitbestimmungsrechte in kirchlichen Strukturen zu wahren, so Dr. Thomas Ritter. Den rechtlichen Rahmen der MAV-Arbeit bildet die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Hier berichtete Dr. Norbert Gescher über den aktuellen Stand bei der Novellierung der MAVO. Weitere Themen waren etwa Haftungsfragen der Mitarbeitervertretung und der Ausschluss von MAV-Mitgliedern, dazu berichteten Phillip Gebauhr und Roswitha Stöcke-Muhlack. Ins Detail ging es bei den Vorträgen von Prof. Dr. Heinz-Jürgen Kalb (Universität Bonn), der Urteile des Kirchlichen Gerichtshofes Bonn analysierte und schließlich von Prof. Dr. Jacob Joussen (Ruhr-Universität Bochum), der praxisnahe Beispiele aus der Rechtssprechung aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorstellte.
Intensive und anregende Diskussionen bestimmten das zweitägige Treffen, bei dem das KönzgenHaus einmal mehr das passende Forum bot. Dies galt auch für die Lesung von Regina Nagel, die ihr Buch „Machtmissbrauch im Pastoralen Dienst“ vorstellte.