Newsletter 2021-11

Ein Ermöglichungsgesetz

In NRW hat das lebenslange Lernen Tradition:

Schon seit Anfang der 70er Jahre gibt es zur Förderung das Weiterbildungsgesetz (WbG). Damit bekommen die Volkshochschulen und andere Träger der Weiterbildung in NRW Zuschüsse für Kurs- und Seminarangebote, die die Bürger und Bürgerinnen beim lebenslangen Lernen unterstützen – jenseits von Schule und Ausbildung. Jetzt wird das Weiterbildungsgesetz in NRW novelliert.

Bemerkenswert: Der Gesetzentwurf wurde als gemeinsamer Antrag von CDU, FDP, SPD und Grüne eingebracht. Außerdem wurde die Novellierung in enger Abstimmung mit den Praktiker*innen in der Weiterbildung erarbeitet. Dieser breite Konsens ist ein gutes und starkes Zeichen für die Zukunft der Weiterbildung in NRW.

Die Neufassung des WbG ist als ein Ermöglichungsgesetz zu verstehen: Es ermöglicht neue Spiel- und Erprobungsräume in den vielfältigen Angeboten der Weiterbildung - für die Weiterbildungseinrichtungen in NRW wie auch für die Teilnehmenden.

Am 01.01.2022 tritt die Novelle in Kraft; dann sind alle Beteiligten aufgefordert, Bildungsformate zu entwickeln, die sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Gesamtgesellschaft zukunftsgestaltend und zukunftsstiftend sind.

Kurzinfo Gesetz

Das neue MAV Jahresprogramm 2022

Das neue Jahr kann kommen. Die Planung der MAV-Seminare im KönzgenHaus ist abgeschlossen.

Momentan sind unsere Partner*innen der Halterner Druckerei in vollen Zügen damit beschäftigt den finalen Schliff (Schrift) zu setzen.

Als kleinen Anreiz möchten wir schon vorab einen ersten Blick auf die Seminare im Januar ermöglichen. Die Anmeldungen für diese Kurse sind ab sofort möglich und wird in der nächsten Woche durch das komplette Kursprogramm erweitert:

MAV Basiswissen vom 17.01.-19.01.2022
MAVO Aufbaukurs vom 19.01.-21.01.2022
MAVO Aufbaukurs vom 25.01.-27.01.2022
AVR Grundkurs vom 12.01.-14.01.2022
"Zielgerichtete, gewaltfreie und wertschätzende Kommunikation" vom 19.01.-20.01.2022

Genaue Informationen zu den Kursen erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen erhalten!

Die KAB Deutschland - vertreten durch das Familienpädagogische Institut - ist Mitglied bei der AGIA (Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender).

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert die AGIA gemeinsam mit weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten. Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. 

Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. 

Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Offener Brief

An die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP

Berlin, 11. November 2021

Koalitionsverhandlungen: Bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen erhalten!

Sehr geehrte verhandelnde Damen und Herren,

anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten. Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Die FDP-Forderung, das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall für alle Kinder getrennter Eltern festzuschreiben, würde allerdings das genaue Gegenteil bedeuten:

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Wenn Eltern sich nicht auf eine Aufteilung der Betreuung einigen, können sie sich an Familien- und Erziehungsberatungsstellen wenden oder jeweils einen Antrag an das Familiengericht stellen. Das Gericht klärt dann individuell, welche Lösung die jeweils beste für das Kind ist. Mit dem Wechselmodell als gesetzlichem Regelfall könnte das Gericht aber lediglich davon abweichen, wenn das Wechselmodell dem Kindeswohl widerspricht. In Zweifelsfällen wäre das Wechselmodell anzuordnen. Damit wäre die individuelle Rechtsposition des Kindes im Falle eines Elternkonflikts deutlich gegenüber der jetzigen Regelung geschwächt.

Im Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind nahezu zu gleichen Teilen, das Kind wechselt zwischen den Haushalten der Eltern. Zurzeit praktizieren etwa 4 Prozent der Trennungsfamilien ein paritätisches Wechselmodell, weitere 5 Prozent erweiterten Umfang mit Anteilen zwischen 30/70. Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll, setzt es doch eine gute Kommunikation und Kooperation der Eltern voraus, Wohnortnähe und finanzielle Ressourcen etc. Als gesetzliches Regelmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich herbeiführen.

Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden. Hierfür ist im SGB II ein
Umgangsmehrbedarf überfällig, durch den der zweite Elternteil Mittel hat, um das Kind während des Umgangs zu versorgen. Beim hauptbetreuenden Elternteil tageweise zu kürzen geht zu Lasten des Kindes, da Fixkosten nicht tageweise eingespart werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere für die Kinder getrennter Eltern wichtigen Überlegungen bedenken und berücksichtigen!

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Jaspers
Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Hildegard Eckert
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Dr. Beate von Miquel
Vorsitzende
Deutscher Frauenrat e.V.

Prof’in Dr. Maria Wersig
Präsidentin
Deutscher Juristinnenbund e.V.

Holger Hofmann
Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Prof’in Dr. Sabine Walper
Präsidentin
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik
Diakonie Deutschland

PD Dr. Martin Bujard
Präsident
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ulrich Hoffmann
Präsident
Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.

Sybille Möller
Vorstandsvorsitzende
MIA - Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.

Birgit Uhlworm
Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.

Sidonie Fernau
Vorsitzender Vorstand
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Britta Altenkamp, MdL
Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.

Offener Brief als PDF