Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

24.09.2025 - 26.09.2025 Teilnahmegebühr: 635,00 €

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Mitarbeitervertretung (MAV) als auch für den Dienstgeber. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Rechtlich verankert in § 84 Absatz 2 SGB IX, umfasst das BEM sowohl innerbetriebliche als auch außerbetriebliche Beteiligte und Maßnahmen der Prävention. Durch die systematische Einbindung des BEM in die betriebliche Gesundheitsförderung wird nicht nur der Erhalt der Arbeitsfähigkeit gesichert, sondern es wird auch einem möglichen Risiko einer personen- oder krankheitsbedingten Kündigung entgegengewirkt. Besonders die MAV und die Schwerbehindertenvertretung haben hier spezifische Beteiligungsrechte, um sicherzustellen, dass die rechtlichen und sozialen Interessen der betroffenen Arbeitnehmer umfassend gewahrt werden.

Programm / Ablauf

  • Arbeitsunfähigkeit reduzieren
  • Arbeitsfähigkeit fördern
  • BEM rechtlich verankert
  • Kündigungsrisiko minimieren
  • MAV-Beteiligungsrechte stärken

Alle MAV-Mitglieder

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