Von dem skandalösen Umstand, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut aufwächst, wissen wir spätestens seit einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2017. Hinzu kommt, dass sich wenige der Familien aus der Armut befreien können, sie ist ein Dauerzustand. Besonders gefährdet sind alleinerziehende und kinderreiche Familien. Viele dieser Familien müssen außerdem gegen die Vorurteile kämpfen, die staatlichen Transferleistungen würden von den Eltern für eigene Bedürfnisse zweckentfremdet. Heißt einfach gesagt für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik.
Mit diesen Vorurteilen macht nun wieder eine Studie der Bertelsmann Stiftung Schluss: Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Eltern finanzielle Leistungen sehr wohl in die Bildung und Freizeitaktivitäten ihrer Kinder und in das Wohnen investieren. Die Zahlung von Kindergeld wirkt sich auch nicht auf die Arbeitszeit der Eltern aus. Würde man das Kindergeld um 100 € erhöhen, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder eine Kinderbetreuung besuchen, Sport machen oder Musikerziehung erhalten mit 5 bis 11 Prozentpunkten. Dinge, von denen viele der armen Kinder bisher schlichtweg ausgeschlossen sind.
Gut gemeinte Unterstützungsstrukturen wie das Bildungs- und Teilhabepaket kommen leider nur bedingt bei armen Familien an. Das liegt an mangelnder Information und der großen Hürde Bürokratie. Die Anträge sind besonders kompliziert. Gleichzeitig wissen wir: Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen sinken mit dem verfügbaren Nettoeinkommen im Haushalt. Und diese ungleichen Chancen wirken sich auch auf das spätere Leben aus. Aus armen Kindern werden häufig arme Jugendliche und arme Erwachsene.
Die Studie unterstreicht also: Direkte Transferleistungen kommen bei den Kindern an. Und sie sind genauso wichtig wie Infrastruktur und Zeit. Das bedeutet: Sollen Familien endlich einen Weg aus der Armut schaffen, müssen auch diese Strukturen ausgeweitet werden.
Die KAB fordert schon lange ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder in Höhe von 545 € (Stand Mai 2018). Anspruchsberechtigt wären alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analog der aktuellen Kindergeldberechtigung. Entfallen würden Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, kindbezogene Leistungen im Sozialgeld und bei den KdU, Unterhaltsvorschuss und Ausbildungsfreibetrag, z. T. BAFöG. Aber es bleiben ein Wohngeldanspruch, die Forderung nach einer kostenfreien Bildungskette sowie die Forderung nach einem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur für Kinder und Familien.
Die Studien belegen: Der Handlungsbedarf ist groß. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Kinder in Armut aufwachsen müssen, nicht teilhaben können am kulturellen und gesellschaftlichen Leben und auch nur wenige Chancen haben, dieser Armut zu entkommen.
Quellen:
www.bertelsmann-stiftung.de/es/themen/aktuelle-meldungen/2017/oktober/kinderarmut-ist-in-deutschland-oft-ein-dauerzustand/
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Kommt_das_Geld_bei_den_Kindern_an_2018.pdf