Der gestern endende MAV-Kurs zum Thema "Überblick über das Arbeitsrecht" im KönzgenHaus bescherte den Teilnehmer*innen viele neue und hilfreiche Erkenntnisse. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen wurden drei Tage lang über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts informiert. "In vielen Punkten gab es Erstaunen unter den Teilnehmer*innen", sagt Ruth Hochgürtel, Referent*in im Kurs. "Insbesondere in einem Punkt stellten sie fest, dass viele Teilzeitkräfte noch gegenüber ihren Vollzeitkolleg*innen gesetzeswidrig benachteiligt werden. Nämlich dann, wenn sie Seminare besuchen, die auf Veranlassung des Dienstgebers erfolgen. Hier muss unbedingt beachtet werden: Der Arbeitgeber muss die komplette Zeit der Fortbildung als Arbeitszeit anrechnen! Nicht nur die Zeit, die die Teilzeitkräfte am Fortbildungstag normalerweise gearbeitet hätten."
Gut, dass die Seminarteilnehmer*innen ihre Kolleg*innen an dieser Stelle nun besser vertreten können.