Die richtige Wahl: Wahlausschuss & Wahlversammlung

14.01.2025 Teilnahmegebühr: 205,00 €

Im April 2025 werden in den NRW-(Erz-)Bistümern die nächsten Wahlen der MAV in den kirchlichen und caritativen Einrichtungen durchgeführt. Das Seminar bereitet auf die ordnungsgemäße und rechtskonforme Durchführung der Wahl vor. Einrichtungen ab 51 Wahlberechtigte Die amtierende MAV legt den Wahltermin fest und bestellt die Mitglieder des Wahlausschusses. Diese sind für die ordnungsgemäße Durchführung der MAV-Wahl verantwortlich. Das Wahlverfahren findet gemäß den §§ 9 bis 11 MAVO statt. Einrichtungen mit bis zu 50 Wahlberechtigte Für die Vorbereitung und Durchführung der MAV-Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren ist die Mitarbeitervertretung bis zur Wahlversammlung verantwortlich. Die Wahlversammlung selbst wird von der dort zu wählenden Wahlleitung durchgeführt. Das Wahlverfahren findet gemäß den §§ 9, 10, 11a-11c MAVO statt.

Programm / Ablauf

  • Zeitkalender für den Gesamtverlauf
  • Vordrucke und Unterlagen
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • MAVO-konforme Durchführung der Wahlen und konstituierende Sitzung der gewählten MAV

Mitglieder des Wahlausschusses oder die MAV kleiner Einrichtungen 

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